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   LSG Baden-Württemberg, 06.03.2009 - L 8 AL 3880/08   

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https://dejure.org/2009,28362
LSG Baden-Württemberg, 06.03.2009 - L 8 AL 3880/08 (https://dejure.org/2009,28362)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.03.2009 - L 8 AL 3880/08 (https://dejure.org/2009,28362)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. März 2009 - L 8 AL 3880/08 (https://dejure.org/2009,28362)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Erweiterung des Bemessungsrahmens beim Bemessungsentgelt, Indizfunktion des Bemessungsentgeltes

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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens wegen

    Im Gegenteil legt der Wortlaut des § 130 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB III vor seinem entstehungsgeschichtlichen Hintergrund nahe, erst recht an der Unerheblichkeit der Gründe des Minderverdiensts festzuhalten (so im Ergebnis auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 6.3.2009, L 8 AL 3880/08; Lüdtke aaO, § 130 RdNr 10; Behrend aaO, RdNr 85, Stand Mai 2008 und RdNr 92, Stand März 2010; Brand aaO, RdNr 16; Valgolio aaO, RdNr 68 und 70; einschränkend: Rokita aaO, § 130 RdNr 152 und 159 f; aA: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4.3.2009, L 12 AL 66/08, Revision anhängig unter B 7 AL 9/09 R; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.3.2010, L 3 AL 10/09, Revision anhängig unter B 11 AL 21/10 R; Rolfs aaO, RdNr 67) .
  • LSG Sachsen, 01.03.2010 - L 3 AL 119/09
    Soweit dazu unter Verweis auf §§ 134 Satz 2, 339 Abs. 1 Satz 1 und 341 Abs. 3 Satz 2 SGB III vertreten wird, bei der Berechnung des täglichen Bemessungsentgeltes sei das Arbeitsentgelt nicht durch die tatsächliche Zahl an Kalendertagen zu teilen, vielmehr seien 30 Tage im Monat anzusetzen (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 6. März 2009 - L 8 AL 3880/08 - JURIS-Dokument), folgt der Senat dem nicht.

    Dabei ist darauf abzustellen, ob eine Vergleichsberechnung ein Missverhältnis zwischen dem im Bemessungsrahmen nach § 130 Abs. 1 SGB III und im erweiterten Ermessungsrahmen erzielten Bemessungsentgelt ergibt, dass nach einer Erweiterung verlangt, um die Indizfunktion des Bemessungsentgeltes zu gewährleisten (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 6. März 2009 a.a.O.).

  • SG Karlsruhe, 18.05.2010 - S 16 AL 2281/09

    Bemessung des Arbeitslosengelds - Erweiterung des Bemessungsrahmens wegen

    Beginnt jedoch ein berücksichtigungsfähiger Gehaltsabrechnungszeitraum vor dem Bemessungsrahmen und reicht er teilweise in diesen hinein, so ist auch dieser Gehaltsabrechnungszeitraum in vollem Umfang in den Bemessungszeitraum einzubeziehen (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg , Urteil vom 06.03.2009 - L 8 AL 3880/08, Rdnr. 26 m.w.N. ).

    Dabei ist darauf abzustellen, ob eine Vergleichsberechnung ein Missverhältnis zwischen dem im einjährigen Bemessungsrahmen und im auf zwei Jahre erweiterten Bemessungsrahmen erzielten Arbeitsentgelt ergibt, das nach einer Erweiterung verlangt, um die Indizfunktion des Bemessungsentgelts hinsichtlich der Einkommensverhältnisse zu gewährleisten (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg , Urteil vom 06.03.2009 - L 8 AL 3880/08, Rdnr. 30 m.w.N. ).

  • LSG Hessen, 19.02.2016 - L 7 AL 100/14

    Arbeitslosenversicherung

    Mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 6. Mai 2009, B 11 AL 7/08 R, Juris, Rdnr. 19; Beschluss vom 16. Februar 2011, B 7 AL 156/10 B, Juris, Rdnr. 6; so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. April 2010, L 9 AL 53/08, Juris, Rdnr. 25 ff.; a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. März 2009, L 8 AL 3880/08, Juris, Rdnr. 27 jedoch zeitlich vor den Entscheidungen des Bundessozialgerichts) und mit der in der Literatur - soweit ersichtlich - einhellig vertretenen Auffassung (siehe nur Michalla-Munsche, in: Beck-OK, SGB III, § 151 Rdnr. 14, 14a; Rolfs, in: Gagel, SGB ll / SGB III, Stand: Juni 2015, § 151 SGB III, Rdnr. 10, 11; Valgolio, in: Hauck/Noftz, SGB III, Stand: September 2015, § 151, Rdnr. 38, 39; Behrend; in: Eicher/Schlegel, SGB Ill, Stand: April 2014, § 151 Rdnr. 80; Eppelein, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 151 SGB III, Rdnr. 9) ist davon auszugehen, dass wegen der vom 1. April 2006 bis 31. Dezember 2008 geltenden Regelung des § 131 Abs. 1 S. 1 SGB III (heute § 151 Abs. 1 S. 1 SGB III), nach der das BME das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt ist, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat, das beitragspflichtige Arbeitsentgelt eines einjährigen Bemessungszeitraums durch 365 (oder in einem Schaltjahr 366) Tage zu teilen ist.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.08.2009 - L 2 AL 84/06

    Erweiterung des Bemessungsrahmens gem. § 130 Abs. 3 Nr. 2 SGB III auf zwei Jahre

    Bei einem Gehaltsunterschied von nur 8 % sei ein solches Missverhältnis noch nicht gegeben (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. März 2009, L 8 AL 3880/08, juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.03.2010 - L 3 AL 10/09

    Höhe des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens - unbillige Härte

    Dem lässt sich auch nicht entgegenhalten, dass nach der Systematik und Normzweck des § 130 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB III die Billigkeitsprüfung allein einen Vergleich von Entgelten aus länger zurückliegenden Zeiträumen zwecks Ausweitungen des Bemessungsrahmens ermöglichen soll und andere Härtegesichtspunkte nicht zulässt (vgl. Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 6. März 2009, L 8 AL 3880/08; Valgolio. a.a.O. § 130 Rdn. 70; Brand in Niesel, SGB 111, 4. Aufl., § 130 Rdn. 16).
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